Datenschutz und Nachrichtendienste

Wie vertragen sich Massenüberwachung und Datenschutz? Ein Spannungsfeld ohne einfache Antworten.

Datenschutz und nachrichtendienstliche Arbeit stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis. Geheimdienste sammeln Daten - Datenschutz schränkt die Datensammlung ein. Wie lässt sich das vereinbaren?

Wo Datenschutz gilt - und wo nicht

Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz gelten grundsätzlich auch für Nachrichtendienste, allerdings mit wichtigen Ausnahmen. Die nachrichtendienstlichen Fachgesetze (BND-Gesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz) enthalten eigene Regelungen, die den allgemeinen Datenschutz teilweise verdrängen.

Die wichtigsten Datenschutzfragen

  • Welche Daten dürfen erhoben werden? Nur solche, die für den gesetzlichen Auftrag erforderlich sind

  • Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Es gelten Löschfristen, die aber in der Praxis schwer zu kontrollieren sind

  • Wer hat Zugang? Der Zugang muss auf befugtes Personal beschränkt sein

  • Werden Betroffene informiert? In der Regel nicht - das ist das Grundproblem

Das BND-Urteil 2020

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2020 klar, dass auch die Auslandsaufklärung des BND an Grundrechte gebunden ist - einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Urteil hat den Datenschutz bei Nachrichtendiensten grundlegend gestärkt.