Datenschutz und Nachrichtendienste
Wie vertragen sich Massenüberwachung und Datenschutz? Ein Spannungsfeld ohne einfache Antworten.
Datenschutz und nachrichtendienstliche Arbeit stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis. Geheimdienste sammeln Daten - Datenschutz schränkt die Datensammlung ein. Wie lässt sich das vereinbaren?
Wo Datenschutz gilt - und wo nicht
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz gelten grundsätzlich auch für Nachrichtendienste, allerdings mit wichtigen Ausnahmen. Die nachrichtendienstlichen Fachgesetze (BND-Gesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz) enthalten eigene Regelungen, die den allgemeinen Datenschutz teilweise verdrängen.
Die wichtigsten Datenschutzfragen
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Welche Daten dürfen erhoben werden? Nur solche, die für den gesetzlichen Auftrag erforderlich sind
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Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Es gelten Löschfristen, die aber in der Praxis schwer zu kontrollieren sind
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Wer hat Zugang? Der Zugang muss auf befugtes Personal beschränkt sein
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Werden Betroffene informiert? In der Regel nicht - das ist das Grundproblem
Das BND-Urteil 2020
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2020 klar, dass auch die Auslandsaufklärung des BND an Grundrechte gebunden ist - einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Urteil hat den Datenschutz bei Nachrichtendiensten grundlegend gestärkt.