Gerichtliche Kontrolle und rechtliche Grenzen
Wie Gerichte die Arbeit von Nachrichtendiensten begrenzen - vom Bundesverfassungsgericht bis zum EGMR.
Neben der parlamentarischen Kontrolle gibt es eine zweite wichtige Kontrollinstanz: die Gerichte. Sie setzen den Nachrichtendiensten rechtliche Grenzen und schützen die Grundrechte der Bürger.
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Urteilen die Befugnisse der Nachrichtendienste begrenzt. Das wichtigste Urteil erging 2020 zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND: Das Gericht stellte klar, dass auch die Überwachung von Ausländern im Ausland an Grundrechte gebunden ist. Das BND-Gesetz musste daraufhin grundlegend überarbeitet werden.
Verwaltungsgerichte
Betroffene können vor Verwaltungsgerichten gegen Maßnahmen der Nachrichtendienste klagen - etwa gegen die Speicherung personenbezogener Daten oder die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil Betroffene oft nicht wissen, dass sie überwacht werden.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der EGMR in Straßburg hat in mehreren Fällen Überwachungsprogramme europäischer Staaten als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingestuft. Seine Urteile haben die nachrichtendienstliche Gesetzgebung in mehreren Ländern beeinflusst.