Was dürfen deutsche Nachrichtendienste?
Befugnisse, Grenzen und die rechtlichen Grundlagen der deutschen Dienste.
Deutsche Nachrichtendienste haben weitreichende Befugnisse zur Informationsgewinnung, unterliegen aber gleichzeitig strengen rechtlichen Grenzen. Die Grundlage bilden spezielle Gesetze für jeden Dienst.
Rechtliche Grundlagen
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BND-Gesetz: Regelt die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes.
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Bundesverfassungsschutzgesetz: Regelt die Arbeit des Verfassungsschutzes.
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MAD-Gesetz: Regelt die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes.
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Artikel 10-Gesetz (G10): Regelt Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis.
Was dürfen sie?
Nachrichtendienste dürfen Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beschaffen. Dazu gehören der Einsatz von V-Leuten, Observation, verdeckte Ermittlungen und unter bestimmten Bedingungen die Überwachung von Telekommunikation. Der BND darf zudem strategische Fernmeldeaufklärung betreiben.
Was dürfen sie nicht?
Deutsche Nachrichtendienste haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen niemanden festnehmen, keine Hausdurchsuchungen durchführen und keine Strafverfahren einleiten. Dieses Trennungsgebot ist ein Kernprinzip des deutschen Nachrichtendienstrechts.