Aufgaben des MAD

Der Militärische Abschirmdienst schützt die Bundeswehr. Aber vor was genau - und wie arbeitet er?

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der kleinste und am wenigsten bekannte der drei deutschen Nachrichtendienste. Sein Zuständigkeitsbereich ist klar begrenzt: Er schützt die Bundeswehr und ihre Angehörigen vor Spionage, Sabotage und Extremismus.

Der gesetzliche Auftrag

Die Aufgaben des MAD sind im MAD-Gesetz (MADG) geregelt. Der Dienst hat den Auftrag, Informationen zu sammeln und auszuwerten über:

  • Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung innerhalb der Bundeswehr

  • Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten gegen die Bundeswehr

  • Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden

Die Kernaufgaben im Detail

Extremismusabwehr in der Bundeswehr

Der MAD beobachtet extremistische Bestrebungen innerhalb der Streitkräfte. Ob Rechtsextremismus, Islamismus oder andere verfassungsfeindliche Strömungen - der MAD identifiziert Verdachtsfälle und bewertet das Gefahrenpotenzial. Die sogenannten "Reichsbürger"- und "Prepper"-Netzwerke innerhalb der Bundeswehr haben dieses Aufgabenfeld in den letzten Jahren stärker in den öffentlichen Fokus gerückt.

Spionageabwehr

Soldaten und zivile Bundeswehr-Mitarbeitende haben Zugang zu sensiblen militärischen Informationen. Der MAD schützt dieses Wissen vor dem Zugriff fremder Nachrichtendienste. Das umfasst die Erkennung von Anwerbungsversuchen, die Identifizierung verdächtiger Kontakte und den Schutz vor Spionage.

Sicherheitsüberprüfungen

Der MAD führt Sicherheitsüberprüfungen für Bundeswehr-Angehörige durch, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen. Je nach Geheimhaltungsstufe sind diese Überprüfungen unterschiedlich umfangreich.

Schutz bei Auslandseinsätzen

Wenn die Bundeswehr im Ausland eingesetzt wird, ist der MAD vor Ort für die Sicherheit der Truppe verantwortlich. Er analysiert die nachrichtendienstliche Bedrohungslage, identifiziert Risiken und berät die militärische Führung.

Steckbrief MAD

  • Gründung: 1956 (als "Amt für Sicherheit der Bundeswehr")

  • Hauptsitz: Köln

  • Zuständigkeit: Schutz der Bundeswehr

  • Untersteht: Bundesministerium der Verteidigung

  • Mitarbeitende: ca. 1.300

Abgrenzung zum Verfassungsschutz und BND

Die Zuständigkeiten der drei deutschen Dienste sind klar getrennt:

  • Der BND klärt im Ausland auf

  • Der Verfassungsschutz schützt die Demokratie im Inland

  • Der MAD schützt die Bundeswehr - sowohl im Inland als auch bei Auslandseinsätzen

In der Praxis gibt es Überschneidungen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Diensten erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Darf der MAD Zivilisten überwachen?

Grundsätzlich nicht. Der MAD ist nur für den Bereich der Bundeswehr zuständig. Wenn ein Fall über diesen Bereich hinausgeht, gibt er ihn an den Verfassungsschutz oder die Polizei ab.

Warum kennt kaum jemand den MAD?

Der MAD arbeitet in einem eng begrenzten Zuständigkeitsbereich und tritt selten öffentlich in Erscheinung. Anders als BND und Verfassungsschutz steht er nur selten im Fokus medialer Debatten.

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