Der MAD einfach erklärt

Der Militärische Abschirmdienst - der kleinste und am wenigsten bekannte der drei deutschen Nachrichtendienste.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr und der am wenigsten bekannte der drei deutschen Bundesnachrichtendienste. Während der BND ins Ausland blickt und der Verfassungsschutz das Inland beobachtet, konzentriert sich der MAD ausschließlich auf den militärischen Bereich. Seine Aufgabe: Die Bundeswehr von innen schützen.

  • Gründung: 1956

  • Hauptsitz: Köln

  • Zuständigkeit: Sicherheit der Bundeswehr

  • Untersteht: Bundesministerium der Verteidigung

  • Mitarbeitende: ca. 1.300

  • Rechtsgrundlage: MAD-Gesetz (MADG)

Aufgaben

Der MAD schützt die Bundeswehr auf vier Ebenen:

  • Spionageabwehr: Schutz der Bundeswehr vor der Ausspähung durch fremde Nachrichtendienste. Gerade Russland und China gelten als besonders aktiv.

  • Extremismusabwehr: Erkennung extremistischer Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr - von Rechtsextremismus bis zu islamistischen Tendenzen.

  • Sabotageabwehr: Schutz militärischer Einrichtungen, Systeme und Anlagen vor gezielter Zerstörung oder Manipulation.

  • Sicherheitsüberprüfungen: Überprüfung von Bundeswehrangehörigen, die Zugang zu Verschlusssachen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen erhalten.

Eine ausführliche Darstellung aller Aufgabenbereiche findest du im Artikel Aufgaben des MAD.

Abgrenzung zu BND und BfV

Der MAD beobachtet keine zivilen Personen oder Organisationen - sein Zuständigkeitsbereich beschränkt sich strikt auf den militärischen Bereich. In Fällen, die über diesen Bereich hinausgehen, arbeitet er eng mit dem Verfassungsschutz zusammen. Der MAD ist gewissermaßen der Verfassungsschutz der Bundeswehr - mit denselben grundsätzlichen Einschränkungen: keine polizeilichen Befugnisse, keine Festnahmen, keine Durchsuchungen.

  • Zuständigkeit: MAD nur für Bundeswehrangehörige und militärische Bereiche - BfV für die gesamte zivile Gesellschaft

  • Extremismusbeobachtung: MAD beobachtet Extremismus in der Truppe - BfV beobachtet Extremismus in der Zivilgesellschaft

  • Spionageabwehr: MAD schützt militärische Geheimnisse - BfV schützt zivile und politische Strukturen

  • Größe: MAD ca. 1.300 Mitarbeitende - BfV ca. 4.000 Mitarbeitende

Aktuelle Bedeutung

In den letzten Jahren ist die Bedeutung des MAD gewachsen. Nach mehreren Fällen von Rechtsextremismus in der Bundeswehr - darunter der Fall eines Offiziers, der eine falsche Identität als syrischer Flüchtling aufbaute - wurde der MAD personell aufgestockt und organisatorisch gestärkt. Seit 2017 ist er ein selbstständiges Bundesamt im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums.

Die Extremismuserkennung innerhalb der Bundeswehr ist ein strukturell schwieriges Feld. Der MAD muss extremistische Tendenzen frühzeitig erkennen, ohne das Vertrauen der Truppe zu untergraben oder eine Atmosphäre der gegenseitigen Bespitzelung zu schaffen. Wie er dieses Spannungsfeld bewältigt, ist Gegenstand einer fortlaufenden politischen und gesellschaftlichen Debatte.

Kontrolle

Der MAD unterliegt denselben Kontrollmechanismen wie BND und BfV: dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), der G10-Kommission und der Fachaufsicht durch das Verteidigungsministerium. Zusätzlich prüft der Wehrbeauftragte des Bundestages - als Anwalt der Soldaten - die Auswirkungen der MAD-Tätigkeit auf die Rechte der Bundeswehrangehörigen.