DOSSIER // GD-DEU · № 03 / 06
Deutschland

Deutsche Nachrichten-dienste

BND, Bundesamt für Verfassungsschutz, MAD und die Landesämter - Aufgaben, Befugnisse und Geschichte im Überblick.

01 · Empfohlene Einstiege

Aus dem Dossier

04 · Häufige Fragen

FAQ zum Dossier

Welche Geheimdienste gibt es in Deutschland?

Auf Bundesebene gibt es drei Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst (BND) für die Auslandsaufklärung, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Inland und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) für die Bundeswehr. Hinzu kommen 16 Landesämter für Verfassungsschutz, die jeweils einem Bundesland zugeordnet sind.

Wie heißt der deutsche Geheimdienst?

Es gibt nicht den einen deutschen Geheimdienst. Der bekannteste Auslandsnachrichtendienst ist der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Berlin. Für inländische Sicherheitsfragen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln zuständig, ergänzt durch die 16 Landesämter. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) deckt den militärischen Bereich ab.

Was ist der Unterschied zwischen BND, Verfassungsschutz und MAD?

Der BND klärt Bedrohungslagen im Ausland auf und untersteht dem Bundeskanzleramt. Der Verfassungsschutz beobachtet extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland und untersteht dem Bundesinnenministerium. Der MAD ist für die Spionageabwehr und den Extremismusschutz innerhalb der Bundeswehr zuständig und untersteht dem Bundesverteidigungsministerium.

Wie kommt man zum BND?

Der BND stellt regelmäßig Personal über öffentliche Stellenausschreibungen ein. Bewerbungen laufen über das offizielle Karriereportal des Dienstes. Voraussetzungen sind je nach Position deutsche Staatsangehörigkeit, ein einschlägiger Abschluss und eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung. Konkrete Personal- oder Bewerbungsfragen werden hier nicht beantwortet - diese Seite ist redaktionell, kein Karriereportal.

Wer kontrolliert die deutschen Nachrichtendienste?

Die Kontrolle erfolgt mehrstufig: das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und die G10-Kommission im Bundestag, der Unabhängige Kontrollrat (UKR) für die strategische Fernmeldeaufklärung, ordentliche und Verwaltungsgerichte für die gerichtliche Kontrolle sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.