BfV und Landesämter - der Unterschied

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter arbeiten am gleichen Auftrag - aber mit verschiedenen Zuständigkeiten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) haben denselben Grundauftrag: den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Trotzdem unterscheiden sie sich in wichtigen Punkten.

Zuständigkeit

MerkmalBfV (Bund)LfV (Länder)
ZuständigkeitBundesweit, länderübergreifendJeweiliges Bundesland
UnterstehtBundesinnenministeriumLandesinnenministerium
KontrollePKGr des BundestagsParlamentarische Gremien des Landtags
SpionageabwehrZentrale ZuständigkeitUnterstützend
WeisungsbefugnisKeine gegenüber LfVEigenständig

Was macht das BfV, was die Landesämter nicht tun?

Das BfV ist zuständig, wenn Bedrohungen über Ländergrenzen hinausgehen oder von überregionaler Bedeutung sind. Es koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Landesämtern und ist zentral für die Spionageabwehr im Inland verantwortlich. Außerdem erstellt das BfV den jährlichen Verfassungsschutzbericht und unterhält Forschungs- und Analysekapazitäten, die den kleineren Landesämtern fehlen.

Was machen die Landesämter eigenständig?

Die Landesämter beobachten extremistische Bestrebungen in ihrem Bundesland, führen eigene Quellen und erstellen eigene Lagebilder. Sie verfügen über eigene V-Leute und eigene Observationskapazitäten. Ihre Schwerpunkte richten sich nach der regionalen Bedrohungslage.

Zusammenarbeit und Reibungspunkte

Bund und Länder tauschen Informationen aus, stimmen sich in gemeinsamen Gremien ab und betreiben gemeinsame Dateien. Trotzdem gibt es regelmäßig Kritik an der Zusammenarbeit: Informationen fließen zu langsam, Zuständigkeiten sind unklar, und die Qualität der Landesämter schwankt. Besonders der NSU-Komplex offenbarte gravierende Defizite im Informationsaustausch.